AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Metallwerk Peter Gleixner & Partner Produktions- und Handels KG

Metallwerk Peter Gleixner & Partner Produktions- und Handels KG
Kellergasse 12
3710 Ziersdorf
Österreich

Telefon: +43 664 4500829
E-Mail: gleixner@metallwerk.eu
Website: www.metallwerk.eu

Firmenbuchnummer: FN 368993 m
Firmenbuchgericht: Landesgericht Korneuburg
UID-Nummer: ATU66694099

Persönlich haftender Gesellschafter: Peter Gleixner


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen der Metallwerk Peter Gleixner & Partner Produktions- und Handels KG, insbesondere in den Bereichen Schlosserei, Metalltechnik, Schmiede- und Metallbauarbeiten sowie Handel mit Metall- und Designprodukten.

Sie gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Gegenüber Unternehmern gelten diese AGB auch für künftige Geschäfte, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen wird.

Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.


2. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch Rechnungslegung oder durch Beginn der Leistungsausführung zustande.

Angaben auf unserer Website, in sozialen Medien, Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbematerialien stellen kein verbindliches Angebot dar.


3. Preise und Kostenvoranschläge

Alle Preise verstehen sich in Euro.

Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern nicht anders angegeben. Gegenüber Unternehmern verstehen sich Preise netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Versand-, Liefer-, Verpackungs-, Montage- und Transportkosten werden gesondert verrechnet, sofern nicht anders vereinbart.

Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Bei umfangreichen Planungs- oder Angebotsarbeiten behalten wir uns vor, diese gesondert zu verrechnen. Wird der Auftrag erteilt, kann das Entgelt für den Kostenvoranschlag nach Vereinbarung gutgeschrieben werden.


4. Zahlung

Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig.

Bei Sonderanfertigungen, Maßarbeiten oder größeren Projekten sind wir berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen.

Mögliche Zahlungsvereinbarung:

  • 1/3 bei Auftragserteilung
  • 1/3 bei Produktionsbeginn
  • Restzahlung bei Fertigstellung bzw. vor Übergabe oder Lieferung

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.


5. Lieferung, Montage und Lieferzeiten

Jedes unserer Produkte wird individuell nach Ihren Wünschen und Anforderungen gefertigt. Vom ersten Entwurf über die sorgfältige Verarbeitung bis hin zur finalen Oberflächenbehandlung entsteht jedes Stück in präziser Handarbeit.

Da es sich um maßgefertigte Unikate handelt, variiert die Produktionszeit je nach Aufwand und Ausführung. Die Lieferzeit beträgt bei größeren Projekten ca. 8 bis 12 Wochen.

Bei kleinere Anfertigungen kann es zwischen 2 bis 4 Wochen dauern.

Verbindliche Liefertermine gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

Kommt es durch Kundenwünsche, Änderungen, fehlende Freigaben, fehlende Maße oder andere vom Kunden verursachte Umstände zu Verzögerungen, verlängern sich Liefer- und Fertigstellungstermine entsprechend.


6. Sonderanfertigungen und Maßarbeiten

Produkte, die nach Kundenspezifikation, Maßangaben, Zeichnungen, Skizzen, Sonderwünschen oder individuellen Designs gefertigt werden, sind Sonderanfertigungen.

Bei solchen Produkten besteht kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Der Kunde ist verpflichtet, Maße, Angaben, Zeichnungen, Farbwünsche, Oberflächen, Materialien und Freigaben sorgfältig zu prüfen. Für Fehler aufgrund falscher oder unvollständiger Angaben des Kunden übernehmen wir keine Haftung.


7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat alle für die Ausführung notwendigen Informationen, Maße, Pläne, statischen Angaben, Genehmigungen und technischen Voraussetzungen rechtzeitig bereitzustellen.

Dazu zählen insbesondere Angaben zu Strom-, Wasser-, Gasleitungen, baulichen Gegebenheiten, Zufahrtsmöglichkeiten, Montageflächen, Untergründen, behördlichen Bewilligungen und sonstigen relevanten Umständen.

Werden notwendige Angaben nicht, verspätet oder falsch übermittelt, gehen daraus entstehende Verzögerungen oder Mehrkosten zu Lasten des Kunden.


8. Änderungen und Zusatzleistungen

Nachträgliche Änderungs- oder Erweiterungswünsche des Kunden können zu Mehrkosten und längeren Lieferzeiten führen.

Leistungen, die nicht im ursprünglichen Auftrag enthalten sind, werden gesondert verrechnet.


9. Beigestellte Materialien

Werden Materialien, Bauteile oder sonstige Gegenstände vom Kunden bereitgestellt, erfolgt deren Verwendung auf Risiko des Kunden.

Für beigestellte Materialien übernehmen wir keine Gewährleistung hinsichtlich Qualität, Eignung oder Verwendbarkeit.


10. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten, montierten oder übergebenen Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der Ware nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfrist zu verlangen.


11. Gefahrtragung und Versand

Bei Verbrauchern geht die Gefahr entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen über.

Bei Unternehmern geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Ware zur Abholung bereitgestellt, an den Transporteur übergeben oder durch uns angeliefert wurde.

Die Versandart erfolgt nach Vereinbarung. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.


12. Annahmeverzug

Nimmt der Kunde die Ware oder Leistung nicht zum vereinbarten Termin an oder verzögert er notwendige Vorleistungen, sind wir berechtigt, entstandene Mehrkosten, insbesondere Lager-, Transport- oder Mehraufwandskosten, zu verrechnen.

Unser Recht auf Vertragserfüllung oder Rücktritt nach angemessener Nachfrist bleibt unberührt.


13. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.

Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Übergabe.

Handgefertigte Produkte aus Metall, Holz oder anderen Naturmaterialien können geringfügige Abweichungen in Farbe, Struktur, Oberfläche, Maserung, Patina, Schweißbild oder Maß aufweisen. Solche handwerks- und materialtypischen Unterschiede stellen keinen Mangel dar.

Bei Produkten nach Kundenangaben leisten wir nur für die fachgerechte Ausführung gemäß den bereitgestellten Angaben Gewähr.


14. Pflege, Wartung und natürliche Veränderungen

Metall, Holz und beschichtete Oberflächen können sich durch Nutzung, Witterung, Feuchtigkeit, Hitze, UV-Strahlung oder natürliche Alterung verändern.

Rost, Patina, Farbveränderungen, Holzbewegungen oder Gebrauchsspuren können je nach Material und Einsatzbereich materialtypisch sein und stellen keinen Mangel dar, sofern sie nicht auf eine mangelhafte Ausführung zurückzuführen sind.

Der Kunde ist verpflichtet, Pflege- und Wartungshinweise einzuhalten.


15. Haftung

Wir haften für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für typische, vorhersehbare Schäden.

Die Haftung für Personenschäden sowie zwingende gesetzliche Haftungen bleiben unberührt.

Keine Haftung übernehmen wir für Schäden durch unsachgemäße Behandlung, falsche Lagerung, fehlende Wartung, Überbeanspruchung, eigenmächtige Veränderungen oder Eingriffe durch Dritte.


16. Geistiges Eigentum

Skizzen, Entwürfe, Zeichnungen, Pläne, Modelle, Fotos, Designs und sonstige Unterlagen bleiben unser geistiges Eigentum.

Eine Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Nutzung außerhalb des vereinbarten Zwecks ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.


17. Schutzrechte Dritter

Stellt der Kunde Zeichnungen, Vorlagen, Logos, Designs oder sonstige Unterlagen bereit, garantiert er, dass dadurch keine Rechte Dritter verletzt werden.

Der Kunde hält uns diesbezüglich schad- und klaglos.


18. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden sich in unserer Datenschutzerklärung auf www.metallwerk.eu.


19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens in 3710 Ziersdorf.

Für Unternehmer ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz unseres Unternehmens Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.


20. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Änderungen von Name, Firma, Anschrift, Rechtsform oder sonstigen relevanten Daten hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen.