Gewährleistung
Gesetzliche Gewährleistung
Für die bei Metallwerk erworbenen Waren gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
Die gesetzliche Gewährleistung schützt Verbraucherinnen und Verbraucher, wenn eine Ware bei der Übergabe nicht die vereinbarten oder gesetzlich vorausgesetzten Eigenschaften aufweist.
Gewährleistung und Garantie
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgesehen und betrifft Mängel, für die der Verkäufer einzustehen hat. Eine Garantie ist hingegen eine zusätzliche freiwillige Leistung eines Herstellers oder Verkäufers und besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten.
Was tun bei einem Mangel?
Sollten Sie bei einem bei uns gekauften Produkt einen Mangel feststellen, kontaktieren Sie uns bitte. Wir prüfen Ihr Anliegen und informieren Sie über die weiteren Schritte.
Metallwerk Peter Gleixner & Partner Produktions- und Handels KG
Kellergasse 12
3710 Ziersdorf
Österreich
E-Mail: gleixner@metallwerk.eu
Telefon: +43 664 4500829
EU-Information zur gesetzlichen Gewährleistung
Weitere Informationen zu Ihren gesetzlichen Gewährleistungsrechten finden Sie auf der offiziellen Informationsseite der Europäischen Union.

Informationen der Europäischen Union zur gesetzlichen Gewährleistung